Beratungen bei gewerblichen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern

Was wird gefördert?


Gefördert werden:

  • Beratungen zur Finanzierung und Liquiditätssicherung,
  • Beratungen zur Optimierung von Produktionsabläufen einschließlich der Steigerung der Ressourceneffizienz,
  • Beratungen zur Optimierung von Energieeffizienz,
  • Beratungen zum Umweltmanagement,
  • Beratungen bei der Planung und Umsetzung von Investitionen bei Wachstumsschüben,
  • Beratungen zur Vorbereitung der Einführung von Produkten, Technologien und Dienstleistungen auf überregionalen, insbesondere ausländischen Märkten,
  • Beratungen zur Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge

Wer wird gefördert?

Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe (einschließlich der Verarbeitung von Abfall zu Sekundärrohstoffen und Rückgewinnung von Wertstoffen aus Abfall), dem Handel, dem Handwerk, dem Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, dem Dienstleistungsgewerbe oder dem Verkehrsgewerbe. Freie Berufe sind von der Förderung ausgeschlossen.

Zuwendungsempfänger sollen zum Zeitpunkt der Bewilligung über mindestens vier sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte (Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende) verfügen.

Die Betriebsstätte muss sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden. Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei Kalenderjahre am Markt bestehen.

 

Wie wird gefördert?

Gewährt werden kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der Beratungsleistungen von externen Beraterinnen und Beratern (Abrechnung bis zu 15 Tagewerke, Tagessatz höchstens 900 Euro netto). Die Zuwendung kann nur gewährt werden, wenn der Beratungsgegenstand so komplex ist, dass eine Förderung durch den Bund aus der „Rahmenrichtlinie zur Förderung des unternehmerischen Know-hows“ aufgrund deren Begrenzung auf fünf Beratungstage nicht hinreichend ist.
Bei der bewilligten Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

 

Antrag/Ansprechpartner:
Formgebundener Antrag vor Beginn der Maßnahme an die GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, die auch zu weiteren programmspezifischen Bestimmungen Auskunft erteilt. Die Antragsunterlagen können im Internet unter www.gsa-schwerin.de abgerufen werden.

 

GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA)
Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin
Tel.: 0385 557755-0
E-Mail: info@gsa-schwerin.de

www.gsa-schwerin.de


Postanschrift: Postfach 11 11 17, 19011 Schwerin