Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

Was wird gefördert?

Innovationsberatungsdienste umfassen die Beratung, Unterstützung und Schulung im Bereich des technologischen Wissenstransfers, einschließlich der Verbesserung der Ressourceneffizienz und der Umweltverträglichkeit sowie die Einführung aktueller Ergebnisse von Forschungseinrichtungen in der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung.
Innovationsunterstützende Dienstleistungen sind die Bereitstellung von Laboratorien sowie Tests und Zertifizierungen zum Zweck der Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der Verordnung (EU) Nr. 651/20141, die eine Betriebstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern haben,
  • Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern.

Begünstigte dieser Förderung sind kleine und mittlere Unternehmen, die die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Sie erhalten durch den Dienstleister einen Preisnachlass in Höhe des gewährten Fördersatzes auf die erbrachte und in Rechnung gestellte Dienstleistung.

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Wege einer zweckgebundenen Projektförderung als Anteilfinanzierung durch Gewährung einer Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren.

Zuwendungsfähig sind:

  • Personalausgaben , zzgl. 25 % Gemeinkostenpauschale,
  • Ausgaben für die Nutzung von Laboratorien, Maschinen und Anlagen für die Durchführung von Tests, einschl. der erforderlichen Testmaterialien.