Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (einzelbetrieblich und Verbundvorhaben)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Diese können als einzelbetriebliche Vorhaben eines Unternehmens oder als Verbundvorhaben zwischen einem Unternehmen und einer oder mehreren Forschungseinrichtungen durchgeführt werden.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können:

  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der Verordnung (EU) Nr. 651/20141 und große Unternehmen, die eine Betriebstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern haben,
  • Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie gemeinnützige Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern, die ihre Ergebnisse durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer verbreiten.

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Wege einer zweckgebundenen Projektförderung als Anteilfinanzierung durch Gewährung einer Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses darf in der Regel 1.500.000 Euro bei einzelbetrieblichen Vorhaben und 2.000.000 Euro bei Verbundvorhaben nicht übersteigen.

 

Zuwendungsfähig sind bei Unternehmen Ausgaben für:

  • Personal zzgl. 25 % Gemeinkostenpauschale,
  • Instrumente und Ausrüstungen ab einem Wert von jeweils 25.000 Euro,
  • Auftragsforschung und technisches Wissen,
  • sonstiges Material / sonstige Dienstleistungen ab einem Artikel-/Auftragswert von 1.000 Euro.

Bei Forschungseinrichtungen sind Ausgaben für:

  • Personal zzgl. 25 % Gemeinkostenpauschale,
  • Instrumente und Ausrüstungen ab einem Wert von jeweils 25.000 Euro,
  • technisches Wissen von Dritten (in begründeten Ausnahmefällen)
    zuwendungsfähig.