Technologie und Innovation

Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt zur nachhaltigen Stabilisierung und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Unternehmen sowie der Beschäftigung und des Wachstums in Mecklenburg-Vorpommern Zuwendungen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (einzelbetrieblich und Verbundvorhaben)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Diese können als einzelbetriebliche Vorhaben eines Unternehmens oder als Verbundvorhaben zwischen einem Unternehmen und einer oder mehreren Forschungseinrichtungen durchgeführt werden.

Durchführbarkeitsstudien

Was wird gefördert?

Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien von Unternehmen, die zur Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens dienen. Ziel ist die Erleichterung der Entscheidungsfindung durch objektive und rationale Darlegung seiner Stärken und Schwächen sowie der mit ihnen verbundenen Möglichkeiten und Risiken. Die Studien sollen bei der Ermittlung der technischen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten eines Vorhabens unterstützen.

Anmeldung von Schutzrechten

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anmeldung von internationalen Patenten durch Unternehmen. Die Erfindung muss in einer Anmeldeschrift hinreichend konkretisiert sein, in Verbindung mit verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen stehen und auf der Grundlage eines zu erstellenden Verwertungsplanes durch wirtschaftliche Erfolgsaussichten gekennzeichnet sein.

Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

Was wird gefördert?

Innovationsberatungsdienste umfassen die Beratung, Unterstützung und Schulung im Bereich des technologischen Wissenstransfers, einschließlich der Verbesserung der Ressourceneffizienz und der Umweltverträglichkeit sowie die Einführung aktueller Ergebnisse von Forschungseinrichtungen in der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung.
Innovationsunterstützende Dienstleistungen sind die Bereitstellung von Laboratorien sowie Tests und Zertifizierungen zum Zweck der Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Prozessinnovationen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes gemäß KMU-Definition der Verordnung (EU) Nr. 651/2014, die eine Betriebstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern haben. Große Unternehmen können nur gefördert werden, wenn diese bei der geförderten Tätigkeit mit kleinen oder mittleren Unternehmen zusammenarbeiten und die kleinen oder mittleren Unternehmen mindestens 30 % der gesamten zuwendungsfähigen Kosten tragen.

Gewährung von Beteiligungen zur Förderung betrieblicher Forschung und Entwicklung in kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV) - Beteiligungs-Fonds-Innovation Mecklenburg-Vorpommern - (BFIMV) -

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Stärkung der Marktstellung und die Festigung der Geschäftsbeziehungen der Unternehmen sowie die Stärkung ihrer Kapitalmarktfähigkeit in allen Unternehmensphasen, soweit diese im Zusammenhang mit den betrieblichen Vorhaben der Forschung und Entwicklung zur Erschließung neuer Geschäftsfelder stehen.

Weitere Interessante Förderprogramme im Bereich Technologie und Innovation:

Risikokapital für junge innovative Technologieunternehmen und Existenzgründer (Venture Capital Fonds MV)

Informationen zur GENIUS Venture Capital GmbH, den Beteiligungsgrundsätzen und zum Ablauf einer Beteiligung finden Sie unter
www.genius-vc.de.