Was wird gefördert?
Besicherung von Krediten bis zu einer Höhe von 1,563 Mio. Euro für Vorhaben, z. B. Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, Teilhaberschaften, Investitionen, Betriebsverlegungen, Vorrat- und Auftragsfinanzierung, Betriebsmittelkredite, Avalkredite.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, Existenzgründer, Unternehmensnachfolger sowie Angehörige freier Berufe.
Wie wird gefördert?
Bürgschaft bis zu max. 80 % des zu verbürgenden Kredites.
Auf die Gewährung einer Bürgschaft besteht kein Rechtsanspruch.
Antrag/Ansprechpartner:
Formgebundener Antrag vor Beginn der Maßnahme durch die Hausbank des Begünstigten an die Bürgschaftsbank MV, die auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilt.
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin
Postanschrift: Postfach: 160155, 19091 Schwerin
Tel.: 0385 39555-0
E-Mail: info@bbm-v.de