Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH

Was wird gefördert?

Besicherung von Krediten bis zu einer Höhe von 1,563 Mio. Euro für Vorhaben, z. B. Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, Teilhaberschaften, Investitionen, Betriebsverlegungen, Vorrat- und Auftragsfinanzierung, Betriebsmittelkredite, Avalkredite.

 

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, Existenzgründer, Unternehmensnachfolger sowie Angehörige freier Berufe.

 

Wie wird gefördert?

Bürgschaft bis zu max. 80 % des zu verbürgenden Kredites.
Auf die Gewährung einer Bürgschaft besteht kein Rechtsanspruch.

 

Antrag/Ansprechpartner:
Formgebundener Antrag vor Beginn der Maßnahme durch die Hausbank des Begünstigten an die Bürgschaftsbank MV, die auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilt.

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin
Postanschrift: Postfach: 160155, 19091 Schwerin
Tel.: 0385 39555-0

E-Mail: info@bbm-v.de

https://mv.ermoeglicher.de