Ausfallbürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Was wird gefördert?

Besicherung von Krediten ab einem Kreditvolumen von 1,5 Mio. Euro bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 12,5 Mio. Euro für volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Investitionsvorhaben, darüber hinaus auch für Betriebsmittelkredite einschließlich Avalkredite.

 

Wer wird gefördert?

Gewerbliche Unternehmen und sonstige gewerbliche Einrichtungen der Wirtschaft mit einer Betriebsstätte - im Sinne des § 12 der Abgabenordnung - in Mecklenburg-Vorpommern. Der Finanzierungsbedarf muss sich auf die Betriebsstätte beziehen.

 

Wie wird gefördert?

Bürgschaft bis zu max. 80 % des zu verbürgenden Kredites.
Auf die Gewährung einer Bürgschaft besteht kein Rechtsanspruch.

 

Antrag/Ansprechpartner:
Formgebundener Antrag vor Beginn der Maßnahme durch die Hausbank des Begünstigten an die PricewaterhouseCoopers AG, die auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilt.

PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Werderstraße 74 d, 19055 Schwerin
Postanschrift: Postfach 11 03 33, 19003 Schwerin
Tel.: 0385 5924111
www.pwc.com/de