Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Was wird gefördert?
Besicherung von Krediten bis zu einer Höhe von 1,563 Mio. Euro für Vorhaben, z. B. Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, Teilhaberschaften, Investitionen, Betriebsverlegungen, Vorrat- und Auftragsfinanzierung, Betriebsmittelkredite, Avalkredite.
Ausfallbürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Was wird gefördert?
Besicherung von Krediten ab einem Kreditvolumen von 1,5 Mio. Euro bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 12,5 Mio. Euro für volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Investitionsvorhaben, darüber hinaus auch für Betriebsmittelkredite einschließlich Avalkredite.
Ausfallbürgschaften des Bundes
Was wird gefördert?
Ausfallbürgschaften mit einer Quote von insgesamt bis zu 80 % unter paralleler Einbindung der Länder für neu zu gewährende Kredite mit einem Kreditvolumen über 12,5 Mio. Euro für Investitionen, Betriebsmittel und Avale. Die Ausfallbürgschaft dient als Ersatz für fehlende adäquate Kreditbesicherungsmöglichkeiten. Das Vorhaben muss volkswirtschaftlich und fachlich förderungswürdig sein. Die beihilferechtlichen Vorgaben der EU sind zu beachten.
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Was und wie wird gefördert?
Verbesserung der Eigenkapitalausstattung des gewerblichen Mittelstandes sowie des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern durch stille Beteiligungen zur Finanzierung von Kooperationen, Innovationen, Umstellungen bei Strukturwandel, Errichtungen und Unternehmensnachfolgen, Erweiterungen, grundlegenden Rationalisierungen oder Umstellungen.