Was wird gefördert?
a) Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die es ermöglichen, Kompetenzen und Qualifikationen im Unternehmenskontext zu erhalten, zu erweitern oder zu erwerben. Hauptinstrument dieser Förderung sind Bildungsschecks.
b) Gefördert werden unternehmensspezifische Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung der Beschäftigten, zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs der Arbeitsplätze in dem Unternehmen oder zur beruflichen Qualifizierung.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger für Maßnahmen nach a) können natürliche Personen, die Inhaber eines Unternehmens sind, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein.
Zuwendungsempfänger für Maßnahmen nach b) sind Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes die Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die tatsächlich oder ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden und damit den Primäreffekt gemäß Teil II A Nr. 2.1 des GRW-Koordinierungsrahmens erfüllen
Zuwendungsempfänger nach a) und b) müssen ihren Sitz, ihre Niederlassung oder ihre Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Wie wird gefördert?
Bei Zuwendungen nach a) erfolgt eine Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von grundsätzlich 50% der in Rechnung gestellten Lehrgangskosten eines externen Dienstleisters für die durchgeführte Qualifizierungsmaßnahme. Werden die Voraussetzungen für eine De-minimis Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 erfüllt, wird eine Zuwendung in Höhe von 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Für Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung ist die Zuwendung auf höchstens 500 Euro je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme begrenzt. Bei abschlussorientierten Qualifizierungen ist die Zuwendung auf höchstens 3.000 Euro begrenzt.
Bei Zuwendungen nach b) erfolgt eine Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von grundsätzlich 50% der in Rechnung gestellten Kosten des externen Dienstleisters für die Kompetenzfeststellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Analyse des Qualifizierungsbedarfs oder die durchgeführte Qualifizierungsmaßnahme. Die Höchstförderung kann bis zu 100.000 Euro pro Förderfall betragen.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Antrag/Ansprechpartner
Formgebundener Antrag vor Beginn der Maßnahme an die GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, die auch zu weiteren programmspezifischen Bestimmungen Auskunft erteilt.
Die Antragsunterlagen können im Internet unter www.gsa-schwerin.de abgerufen werden.
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin
Tel.: 0385 55775-0
www.gsa-schwerin.de
E-Mail: info@gsa-schwerin.de
Postanschrift: Postfach: 11 11 17, 19053 Schwerin