Förderung von KMU bei der Ersteinstellung von Personal mit Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung

Was wird gefördert?

Zuschuss zu den Personalausgaben bei der Schaffung von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen für Personal mit Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung.

 

Wer wird gefördert?

Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die tatsächlich oder ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden und die die geltende KMU-Definition der EU erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie, der Energie- und Wasserversorgung, des Baugewerbes und der Kunstfaserindustrie.

 

Wie wird gefördert?

Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der förderfähigen Personalausgaben (einkommensteuerpflichtiges Bruttogehalt und Arbeitgeberanteil). Der mögliche Zuschuss wird in den ersten zwölf Monaten auf maximal 30 000 Euro und in den folgenden zwölf Monaten auf maximal 15 000 Euro je geschaffenem Arbeitsplatz begrenzt.
Für die zukünftige Arbeitnehmerin oder den zukünftigen Arbeitnehmer muss es sich um eine Ersteinstellung handeln oder der Hochschulabschluss darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Das geförderte Beschäftigungsverhältnis muss neu sein und zusätzlich zu dem bereits im Unternehmen vorhandenen Personal mit technischen Hochschulabschlüssen entstehen. Das Beschäftigungsverhältnis muss unbefristet sein und mindestens tarifgleich vergütet werden.

Bei der bewilligten Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

 

Antrag/Ansprechpartner:
Formgebundener Antrag an das Landesförderinstitut MV, das auch zu weiteren programmspezifischen Bestimmungen Auskünfte erteilt.
Die Antragsunterlagen können im Internet unter www.lfi-mv.de abgerufen werden.

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213, 19061 Schwerin
Postanschrift: Postfach: 160255, 19092 Schwerin
Tel. Erstberatung: 0385 6363-1282 oder 1473
E-Mail: info@lfi-mv.de