Förderung von Integrationsprojekten

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die Beratung, Information und Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt verbinden und die geeignet sind, die Teilhabechancen auf dem ersten Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Frauen und Männer über die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen, insbesondere durch eine bessere Berücksichtigung individueller Problemlagen der einzelnen arbeitslosen Frauen und Männer hinsichtlich der Themen:

  • Motivation und Orientierung
  • Berufswegeplanung und individuelle Vermittlungsstrategien
  • Bildung und Qualifizierung
  • Selbstaktivierung durch Angebote praktischer gesellschaftlicher Teilhabe vor Ort

Wer wird gefördert?

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

 

Wie wird gefördert?

Empfänger von Zuwendungen müssen in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung des Projektes geeignet sein, indem sie über themen- und zielgruppenbezogene Projekterfahrung verfügen. Die Förderung setzt ein positives Votum des zuständigen Regionalbeirates voraus. Die Maßnahmen müssen eine arbeitsmarktpolitische Bedeutung beim Abbau der Arbeitslosigkeit sowie deren geschlechtsspezifischen Ursachen erwarten lassen.
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss auf der Basis von standardisierten Einheitskosten für die direkten Personalausgaben (Personalkostenpauschale - geregelt im Erlass zur ESF-Personalkostenpauschale in M-V) und eines Pauschalsatzes für die Sachausgaben (Restkostenpauschale in Höhe von 20 % der Personalkostenpauschale) in Höhe von 70 % der Pauschalen. Die dafür erforderliche Kofinanzierung wird im Regelfall durch die örtlichen Jobcenter geleistet.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

 

Antrag/Ansprechpartner:
Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Dieser ist über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V an das Landesamt für Gesundheit und Soziales MV zu richten. Die Geschäftsstellen der Regionalbeiräte erteilen Auskünfte über weitere programmspezifische Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen.

Geschäftsstellen der Regionalbeiräte
Region Westmecklenburg Herr Dr. K. Schuldt, Tel.: 0385 / 588 - 5526
Region Rostock Herr Dr. C. Westphal, Tel.: 0385 / 588 - 5524
Region Mecklenb. Seenplatte Frau S. Prokop, Tel.: 0385 / 588 - 5525
Region Vorpommern Herr M. Rittner, Tel.: 0385 / 588 - 5527

Bewilligungsbehörde
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock
Tel.: 0381 / 331 - 59000
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de