Ziel des Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern ist es, das Investorenportal (investorenportal-mv.de) barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlagen sind derzeit:
- das Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG M-V) - vom 09.04.2020 sowie
- die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) vom 14.12.2020.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist noch nicht vollständig mit der BWebVO M-V vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit der BWebVO M-V:
- Videos verfügen über keine Untertitel und eine Übersetzung in die Deutsche Gebärdensprache;
- die meisten Pdf-Dokumente sind nicht barrierefrei;
- Karten;
- fehlende Inhalte in leicher Sprache;
- fehlende Inhalte in Deutscher Gebärdensprache.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der hier aufgeführten Punkte.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29. September 2020 erstellt und zuletzt am 29. September 2020 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, so nehmen Sie bitte telefonisch oder schriftlich (zum Beispiel über das Kontaktformular oder per E-Mail) Kontakt mit uns auf. Geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist.
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: 0385 - 588-9346
Telefax: 0385 - 588-9703
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns, wir sind gerne für Sie da und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.