Wirtschaftsministerium unterstützt Mittelstand weiter bei Einführung von Digitalisierungslösungen in betrieblichen Produktions- und Leistungsprozessen

Meyer: Unternehmen bestmöglich auf kommende Herausforderungen vorbereiten

01.07.2024

Mit der Digitalisierungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit soll die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, weiter nachhaltig gestärkt werden. Jetzt startet eine weitere Runde für die Beantragung von Fördermitteln. „Der erste Förderaufruf ist auf großes Interesse in der Wirtschaft gestoßen - über 50 Förderanträge gingen in knapp zwei Monaten ein. Dieses Engagement wollen wir weiter unterstützen, um die Unternehmen bestmöglich auf kommende Herausforderungen vorzubereiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Förderaufruf beinhaltet drei Schwerpunktbereiche: Digitalisierung in der Produktion (Verarbeitendes Gewerbe), Digitalisierung im Handwerk und Digitalisierung im Tourismus.

Ziel ist es, den Mittelstand und deren Beschäftigte bei der Umstellung von analogen auf neue digitale Prozesse nachhaltig zu unterstützen. Unterstützt werden betriebliche Kleinstinvestitionen von kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die ohne öffentliche Hilfe nicht oder nur stark zeitlich verzögert digitale Produktions- und Leistungsprozesse einführen können. Die Fördermaßnahme trägt auch zur Unterstützung der Fachkräftestrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei. Mit Hilfe von Digitalisierung, Automatisierung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Mit Beschluss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zum Doppelhaushalt 2024/2025 werden pro Jahr rund 1,5 Millionen Euro für die Digitalisierungsförderung zur Verfügung stehen.

Projektskizzen in digitaler Form können bis zum 31. Dezember 2024 bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH im Rahmen des zweiten Förderaufrufes eingereicht werden. Den Förderaufruf, notwendige Formulare sowie weitere Informationen finden interessierte Unternehmen auf www.tbi-mv.de.