Jesse: Akzeptanz und attraktive Beteiligungsmöglichkeiten ausschlaggebend für Gelingen der Energiewende
20.06.2024Bei der Fachtagung „Netze für Sonne und Wind“ des Landesverbandes Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin hat Staatssekretärin Ines Jesse auf die Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern für ein Vorantreiben der Energiewende hingewiesen. „Mecklenburg-Vorpommern ist schon lange ein Bundesland der erneuerbaren Energien - und wir wollen das auch weiter ausbauen. So ist Mecklenburg-Vorpommern das erste Bundesland, das sich bereits heute rechnerisch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien versorgen kann. Bis 2035 soll rechnerisch der gesamte Energiebedarf des Landes in allen Sektoren – Strom, Wärme und Mobilität – aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Und bis spätestens 2040 wollen wir komplett klimaneutral werden. Wichtig ist: Nur mit Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger wird die Energiewende gelingen, mit attraktiven Beteiligungsmöglichkeiten können neue Anlagen entstehen. Und: Als Vorreiter in der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien müssen wir aber auch attraktive Strompreise haben. Die Wertschöpfung muss vor Ort erfolgen. Deshalb brauchen wir eine faire Lastenverteilung bei den Netzentgelten“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse in Schwerin.
Zukunftsorientierter Netzausbau notwendig
Staatssekretärin Jesse verwies zudem auf den notwendigen Netzausbau, um alle Möglichkeiten der Energienutzung besser zu steuern. Alle großen Netzbetreiber in Deutschland haben den gesetzlichen Auftrag, ihre Netzausbaupläne auf Basis der Regionalszenarien von Planungsregionen zu erstellen (Informationen unter www.netzausbau.de). Hierzu zählen in Mecklenburg-Vorpommern auch die Netzbetreiber E.DIS Netz GmbH (EDIN), WEMAG Netz GmbH (WNG) sowie die Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH (SWRNG). Die Akteure müssen eine vorausschauende Netzausbauplanung vornehmen, indem sie den Zubau von EE-Erzeugeranlagen in den Regionalszenarien prognostizieren und einen zukunftsorientierten Netzausbau umsetzen.
Derzeit sind bereits einzelne Netzabschnitte in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund zahlreicher realisierter und geplanter Erzeugungsanlagen nahezu an ihre Kapazitätsgrenzen ausgelastet. Deshalb ist der Ausbau der Bestandsinfrastruktur einschließlich der Erweiterung von Umspannwerkskapazitäten und der Verstärkung bestehender Leitungstrassen sowie die Errichtung zusätzlicher Verknüpfungspunkte in das Übertragungsnetz von großer Bedeutung. „Besonders beim Ausbau des Übertragungsnetzes haben wir in Mecklenburg-Vorpommern bereits viel erreicht. Allein im vergangenen Jahr konnten wir vier große Planfeststellungsverfahren abschließen. Unter anderem für das Vorhaben Ostwind 3, eine milliardenschwere Investition zur Offshore-Anbindung vor Rügen. Im Dezember konnten wir 50Hertz die Baugenehmigung für den 77 km langen Seekabelabschnitt im Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns übergeben. Um diese Schlagzahl bei weiterer Zunahme der Verfahren halten zu können, haben wir unser Genehmigungsteam personell aufgestockt“, sagte Jesse.
Ein wichtiger Baustein bei der Akzeptanzsteigerung für den Ausbau der Stromnetze ist die Neugestaltung der Netzentgelte. Bisher war es so, dass überall dort in Deutschland, wo die Netze aufgrund erneuerbarer Energien ausgebaut werden mussten, die höchsten Strompreise entstanden. Das gilt nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern, sondern beispielsweise auch für Schleswig-Holstein und Brandenburg. Im vergangenen Jahr hat Mecklenburg-Vorpommern auf der Energieministerkonferenz eine faire Verteilung dieser Netzausbaukosten gefordert.
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes wurden die Voraussetzungen geschaffen, diese Kosten zu wälzen, also die Lasten zu verteilen. Die Bundesnetzagentur hat hierzu Anfang des Jahres ein Eckpunktepapier veröffentlicht und die Konsultation zum Festlegungsentwurf in der vergangenen Woche abgeschlossen. „Das Wirtschaftsministerium hat den Prozess umfassend begleitet. Wir gehen von Entlastungen bei den Netzentgelten von bis zu 40 Prozent aus, die bereits ab dem 01. Januar 2025 zum Tragen kommen könnten“, sagte Jesse.
„Baukasten“ der Beteiligungsmöglichkeiten im Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz
Ein weiterer Baustein für eine höhere Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien bildet die derzeit laufende Novellierung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG). In der Neufassung soll es eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahl der Beteiligungsinstrumente geben. Um dies umzusetzen, ist ein „Baukasten“ vorsehen, aus dem die Gemeinden und der Vorhabenträger sich auf ein an die lokalen Gegebenheiten angepasstes Beteiligungsinstrument verständigen können. Die Möglichkeit einer Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner könnte insbesondere in Form von vergünstigten Stromtarifen, Strompreiserlösgutschriften oder dem Erwerb von Anteilen an einer Genossenschaft umgesetzt werden. „Die regionale Erzeugung von Energie muss auch regional finanziell zu spüren sein. Die Einnahmen sollen zu einem Teil wieder in die Gemeinden fließen und den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen“, sagte Jesse.