Novellierung der Verordnung für Camping- und Wochenendplätze – Thema im Landtag

Meyer: Vereinfachungen durch Änderung der Verordnung – wachsende Nachfrage – Angebot muss mithalten

07.09.2022

Am Mittwoch ist im Landtag das Thema „Campingtourismus am Puls der Zeit“ diskutiert worden. Im Mittelpunkt stand dabei die Novellierung der Verordnung für Camping- und Wochenendplätze Mecklenburg-Vorpommern (CWVO M-V). „Camping- und Wohnmobiltourismus ist in den vergangenen Jahren in Mecklenburg-Vorpommern immer beliebter geworden. Gründe für den Boom sind unter anderem Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit, Nähe zur Natur, Flexibilität und Spontanität sowie eine hohe Mobilität. Camping war und ist ein Wachstumsmotor innerhalb des Tourismus. Durch die Novellierung der Verordnung wird die Attraktivität des Campingtourismus in Mecklenburg-Vorpommern im Wettbewerb mit anderen Destinationen gestärkt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer im Landtag. Im Segment Camping sind im Juni 2022 vom Statistischen Amt rund 180.000 Ankünfte (+ 9,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und 760.000 Übernachtungen (+ 8,3 Prozent) verzeichnet worden. 

 Vereinfachungen durch Änderung der Verordnung

Für die Genehmigungsbehörden und auch die Campingunternehmen soll durch eine Bündelung der Rechtsvorschriften eine Vereinfachung der Verordnung erreicht werden. „Insbesondere soll künftig die Errichtung fester Campinghäuser/Tiny Houses bis zu 55 Quadratmeter Grundfläche sowie die dauerhafte Aufstellung so genannter Mobilheime und nicht fahrtauglicher Wohnwagen auf Campingplätzen vereinfacht und gegebenenfalls ermöglicht werden“, so Meyer im Landtag weiter. Für Wohnmobilstellplätze in Kommunen sind Qualitätskriterien baurechtlich zu gewährleisten und ein eigener Abschnitt in der CWVO-MV mit Mindeststandards zur Ver- und Entsorgung, zur Einhaltung von Mindestabständen, Standplatzgrößen, Tragfähigkeit des Untergrunds, Brandschutz, Zufahrts- und inneren Wegen aufzunehmen.

Regelungen zu Zelten und dem Aufstellen von beweglichen Unterkünften aus § 28 NatSchAG M-V sollten in einem eigenen Abschnitt der CWVO-MV übernommen werden. „In der Verordnung können alle Rechtskreise (Bau-, Naturschutz- und Waldrecht) nutzer- und anwenderfreundlich gebündelt werden. Somit kann mehr Klarheit, Übersichtlichkeit und Verständlichkeit für die Genehmigung von Investitionsmaßnahmen bei Campingplätzen bestehen“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer.

Wachsende Nachfrage – Angebot muss mithalten

Die deutlich gestiegene Anzahl an Neuzulassungen von Wohnwagen und Wohnmobilen in Deutschland (2013: 16.667 Caravans, 24.809 Reisemobile; 2021: 24.891 Caravans, 82.017 Wohnmobile) zeigt, wie stark dieses Segment wächst. „Camper sind in den vergangenen Jahren qualitäts- und umweltbewusster geworden, auch die unkomplizierte Buchung auf den Campingplätzen rückt stärker in den Fokus. Dazu zählen die Online-Buchbarkeit sowie eine bequeme Abwicklung der Reise vor Ort. Camping ist dabei weit mehr, als ein Zelt auf einem dafür vorgesehenen Platz aufzustellen. Mecklenburg-Vorpommern war und ist bei Entwicklungen im Campingbereich innovativ und kann auf vielen Campingplätzen des Landes eine gute Qualität vorweisen. Eine sich verändernde Branche, muss auch ein entsprechendes Angebot vorhalten dürfen. Damit dies so bleibt, brauchen wir eine Novellierung der Verordnung“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer abschließend.