Meyer: Unterstützung wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialien und Rohstoffe
11.11.2022Das Land legt zusätzlich ein Programm für Härtefalldarlehen für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler zur Abmilderung besonderer Belastungen wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialen und Rohstoffe auf. „Der Bund richtet seine Unterstützungsmaßnahmen bislang vor allem auf die hohen Energie- und Wärmekosten aus. Wir wollen dort unterstützen, wo es bislang noch zu wenig Hilfe für die Wirtschaft gibt. Insbesondere die zum Teil drastisch gestiegenen Preise für Materialen und Rohstoffe sowie allgemeine Störungen von Lieferketten machen den Unternehmen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund sollen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler im Sinne einer nachrangigen beziehungsweise ergänzenden Unterstützung mit Härtefallhilfen zeitlich befristet zur Abmilderung besonderer Belastungen unterstützt werden. Wir setzen hier nunmehr mit einem neuen Programm für Härtefalldarlehen an. Bei Härtefällen aufgrund von besonderen Belastungen aus allgemeinen Lieferkettenstörungen soll darüber hinaus mit Einzelfall-Darlehen eine Liquiditätssicherung ermöglicht werden. Beiden gemeinsam ist, dass es sich um Härtefälle handeln und die Förderung durch das Land subsidiär sein muss. Anträge können ab Montag (14. November 2022) gestellt werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
Programm-Härtefalldarlehen - Unterstützung bei Preissteigerungen für Rohstoffe und Material
Bei dem neuen Programm stehen die vom Bund bislang nicht adressierten Material- und Rohstoffpreissteigerungen im Mittelpunkt. „Mit den Härtefalldarlehen wollen wir die kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler im Vollerwerb unterstützen, die zusätzlich mit deutlich gestiegenen Rohstoff- und Materialkosten belastet werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Rohstoff- und der Materialaufwand mit überdurchschnittlich hohem Preisanstieg anfällt, der nicht kurzfristig preis- und erlöswirksam weitergegeben werden kann oder konnte“, sagte Meyer weiter.
Ausreichung von Darlehen
In solchen Härtefällen sollen Darlehen mit Beträgen zwischen 10.000 Euro und maximal 50 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre, höchstens jedoch 100.000 Euro ausgereicht werden. „Diese können flexibel für Betriebsmittel oder Investitionen eingesetzt werden. Auf Wunsch des Unternehmens kann bis zu 12 Monate eine tilgungsfreie Zeit gewährt werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Die Zuwendung wird für maximal 60 Monate gewährt. Der Zinssatz beträgt für die gesamte Laufzeit 5 Prozent.
Anträge einreichen
Die Anträge für das Programm Härtefalldarlehen sind formgebunden bei PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Werderstraße 74b, 19055 Schwerin (PwC) unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars einzureichen. Die Antragsunterlagen können beim Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern im Internet unter www.lfi-mv.de abgerufen werden.
Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Werkstraße 213, 19061 Schwerin.
Die finanziellen Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro für die Härtefalldarlehen zur Unterstützung der Wirtschaft kommen aus dem neuen Härtefallfonds der Landesregierung.
Hotline weiter geschaltet
Für Unternehmen mit Schwierigkeiten oder auch mit allgemeinen Fragen zur Finanzierung, Fördermittelbeschaffung, Qualifizierung von Beschäftigten oder Organisation der Unternehmensnachfolge steht weiterhin die vom Wirtschaftsministerium bei der GSA (Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH) eingerichtete Unternehmens-Hotline 0385/588-5588 bereit.