Gemeinsame Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums und der IHKs in MV Marktpräsenzprämie kann starten

Glawe: Anträge für Unterstützung des Einzelhandels können gestellt werden

27.01.2021

Der Einzelhandel steht in Mecklenburg-Vorpommern aktuell vor besonderen Herausforderungen. „Die coronabedingten Schließungen des stationären Einzelhandels selbst aber auch Einschränkungen in anderen Wirtschaftsbereichen führen zu erheblichen Kundenrückgängen und Umsatzausfällen. Hinzu kommen eine allgemeine Kaufzurückhaltung und ein geändertes Einkaufsverhalten. Coronabedingt werden mehr Einkäufe online statt stationär erledigt. Mit der neuen Marktpräsenzprämie wollen wir den stationären Einzelhandel unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch. „Das ist eine sehr gute Nachricht für die von Schließungen betroffenen Einzelhändler“, betonte Dr. Wolfgang Blank, Präsident der geschäftsführenden Kammer der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern (IHKs in MV). „Dass es eine besondere Hilfe für Einzelhändler geben muss, haben wir von Anfang an in den Sitzungen mit der Landesregierung gefordert. Nun ist es wichtig, dass die Prämie schnell bei den Händlern ankommt!“

Die IHKs in MV stellen gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium die Marktpräsenzprämie am 01. Februar um 15 Uhr in einem Webinar unter der Adresse https://bit.ly/36dAuR0 ausführlich vor.

Einmalige Pauschale wird gewährt – Anträge können ab sofort gestellt werden

Das Wirtschaftsministerium gewährt eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen, die beispielsweise für Werbung und Verkaufsförderaktionen aber auch für den Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops genutzt werden kann. „Der stationäre Einzelhandel muss gegen massive Umsatzrückgänge kämpfen. Vor allem Händler mit aktueller Saisonware und Händler in Tourismusregionen stehen vor besonderen Problemen. Die Ware kann aufgrund der temporären Schließungen und ausbleibenden Kunden nicht in üblichem Umfang zu regulären Preisen über den Ladentisch verkauft werden. Mit dem Programm sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz gefördert werden. Ziel ist die Förderung des Absatzes während der Coronakrise und darüber hinaus“, sagte Dr. Wolfgang Blank.

„Die Lage ist bei den Händlern teilweise weiterhin kritisch. Einige Unternehmen kämpfen ums Überleben. Die Sicherung der Arbeitsplätze steht im Vordergrund. Anträge für das neue Programm können ab sofort gestellt werden. Es ist toll, dass die IHKs in MV das Programm unterstützen“, so Glawe weiter. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021. Die für das Programm eingesetzten Mittel stammen aus dem Corona-Schutzfonds des Landes.

Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Soloselbstständige aus dem stationären Einzelhandel mit Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die infolge der Schließungen ab November 2020 erhebliche Umsatzrückgänge erleiden. Antragsvoraussetzung ist ein coronabedingter durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020 von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Anträge beim Landesförderinstitut – IHKs unterstützen Bewilligung

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage des Landesförderinstituts unter www.lfi-mv.de zum Download bereit.

In die Antragstellung eingebunden sind die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die die Marktpräsenzprämie maßgeblich mit entwickelt haben. Sie nehmen im Vorwege der Antragstellung eine Prüfung der Angaben zur Identität und zur Antragsberechtigung vor. Dazu gehört die Plausibilisierung des Umsatzrückgangs. Die Bestätigung erfolgt im Antragsformular. Dazu hat der Antragsteller das ausgefüllte Antragsformular im Original bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer einzureichen. Nach Abschluss ihrer Prüfung leitet diese den um ihre Bescheinigung ergänzten Antrag an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern weiter. Der Antragsteller wird per Abgabenachricht über die Weiterleitung informiert.

Großer Wirtschaftsbereich in Mecklenburg-Vorpommern

Über acht Milliarden Euro werden durch den Handel in MV jährlich umgesetzt; fast 52.000 Erwerbstätige arbeiten in der Branche. „Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen ist der Einzelhandel nach dem Gesundheitswesen der zweigrößte Wirtschaftsbereich in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.