Rudolph: Bewältigung der Digitalisierung und Sicherung des Fachkräftebedarfs bestimmen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
05.04.2018Vertreter aus Wirtschaft und Politik trafen sich am Donnerstag (05.04.) zum traditionellen „Wirtschaftsfrühstück“ des Unternehmerverbandes West-Mecklenburg e.V. in Ludwigslust. „Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt sich weiter positiv. Dazu tragen die engagierten Unternehmer aus der Region West-Mecklenburg mit ihren Mitarbeitern erheblich bei. Dennoch: Es gibt derzeit zwei Themen, die für die Unternehmen von besonderer Brisanz sind und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit am Markt stehen. Dies ist zum einen die verstärkte Digitalisierung von Wertschöpfungsketten und Marktprozessen. Zum anderen geht es um die insbesondere durch den demografischen Wandel zunehmend schwierigere Deckung des Fachkräftebedarfs. Um die Unternehmen in diesem Spannungsfeld zu unterstützen, hat das Wirtschaftsministerium die entsprechenden Rahmenbedingungen angepasst. So können die Unternehmen durch gut ausgebildetes Personal ihre Innovations- und damit Wettbewerbsfähigkeit erhalten“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph vor Ort.
Wirtschaftsministerium unterstützt Unternehmen bei der Fachkräftesicherung und -gewinnung
Das Wirtschaftsministerium hat zwei Anpassungen in bereits bestehenden Richtlinien auf den Weg gebracht. Mit der „Richtlinie zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung der Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie)“ können Unternehmen unter anderem für eine Kompetenzfeststellung der Beschäftigten, die Analyse des Qualifizierungsbedarfs und die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter Fördermittel beantragen. Die Unterstützung beträgt 50 Prozent der Kosten eines externen Dienstleisters (maximal 100.000 Euro). Bisher waren nur Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit überregionalem Absatz für diesen Förderpunkt antragsberechtigt; jetzt können alle gewerblichen Betriebe mit überregionalem Absatz dies beantragen. „Das ist maßgeschneiderte Qualifizierung für die heimische Wirtschaft. Passgenau und individuell können jetzt Projekte für alle Unternehmen und ihre Mitarbeiter in Angriff genommen werden“, sagte Rudolph.
Neu ist in der „Richtlinie zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Ersteinstellung von Personal mit Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung“ (Einstellungsrichtlinie), dass kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für 24 Monate Zuschüsse zu den Personalausgaben erhalten. Voraussetzung ist, dass der Hochschulabsolvent zusätzlich zum vorhandenen Personal eingestellt wird. Die Förderung erfolgt aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Für den zukünftigen Arbeitnehmer muss es sich um eine Ersteinstellung handeln (höchstens drei Jahre nach Abschluss) und es muss sich um ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis handeln, das tarifgleich vergütet wird.
„Mit der Förderung zielen wir auf die kleinen und mittleren Unternehmen, die ihre ingenieur- und informationstechnischen Aktivitäten weiter ausbauen wollen. Dafür werden qualifizierte Fachkräfte benötigt, die oftmals neu eingestellt werden müssen. Diesen Schritt zu mehr Fachkompetenz und daraus resultierend einer höheren Wettbewerbsfähigkeit unterstützen wir“, sagte Rudolph.
Unternehmen bei der Digitalisierung begleiten und stärken
„Wir wollen die Unternehmen begleiten und stärken bei den Herausforderungen, die im Zuge der Digitalisierung auf sie zukommen werden“, betonte Rudolph. Im Rahmen der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) hat das Wirtschaftsministerium Möglichkeiten für Unternehmen geschaffen, sich bei einem Einstieg in den Digitalisierungsprozess begleiten zu lassen. Insgesamt stehen in der europäischen Förderperiode 2014 bis 2020 168 Millionen Euro für Forschung, Entwicklung und Innovation zur Verfügung. Unternehmen erhalten so die Möglichkeit, Förderung für die Inanspruchnahme von externem Sachverstand zur Analyse der Produktionsprozesse und der anschließenden Umsetzung in Form von Prozessinnovationen in Anspruch zu nehmen.
Zudem wird das Wirtschaftsministerium einen neuen Beteiligungsfonds auflegen, mit dem kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer künftig auch bei der Umsetzung von innovativen digitalen Geschäftsmodellen unterstützt werden können.
Wirtschaftsstaatssekretär Rudolph verwies zudem auf das Kompetenzzentrum „Industrie 4.0 in der Produktion“ bei der Fraunhofer Einrichtung für Großstrukturen in der Produktionstechnik (IGP) in Rostock. Das aus Bundesmitteln finanzierte Projekt „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum DigiMed & Tour“ in Rostock wird über Möglichkeiten der Digitalisierung beraten und informieren. Schwerpunkte sind die Bereiche Tourismus, Gesundheitswirtschaft und Medizintechnik.
Wirtschaftliche Rahmendaten zur Region
226 unternehmerische Investitionsvorhaben seit 2011 im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Seit dem Jahr 2011 hat das Wirtschaftsministerium im Landkreis Ludwigslust-Parchim 226 unternehmerische Investitionsvorhaben - Neuansiedlungen und Erweiterungen - mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als 665 Millionen Euro in Höhe von rund 131 Millionen Euro unterstützt (Stand März 2018). Dadurch sind knapp 2.200 Arbeitsplätze neu entstanden und knapp 10.200 Jobs wurden gesichert. In ganz Mecklenburg-Vorpommern waren es im gleichen Zeitraum 1.104 Investitionsvorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rund 2,9 Milliarden Euro, die mit rund 626 Millionen Euro gefördert wurden. Daraus sind knapp 9.000 neue Arbeitsplätze entstanden und mehr als 35.000 Jobs gesichert.
Infrastrukturförderung im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Seit 2011 wurden aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) einschließlich des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE), des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) sowie außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe 26 Infrastrukturmaßnahmen im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit einer Gesamtinvestitionssumme von 36,2 Millionen Euro gefördert. Der Zuschuss betrug 21,6 Millionen Euro. Dabei handelte es sich unter anderem um die Erschließung des Industriegebietes Garnison Techentin „Stüdekoppel“ in Ludwigslust, den Ausbau der Eisenbahnerstraße in Hagenow sowie den Neubau des Caravan-Stellplatzes in Ludwigslust.
Der Unternehmerverband West-Mecklenburg e.V. repräsentiert im Wesentlichen die Altkreise Ludwigslust und Hagenow. Ihm gehören rund 140 Unternehmen an sowie die Städte Grabow, Hagenow, Ludwigslust, Lübtheen und Zarrentin.