Rudolph: Unternehmen ist Spezialist für Stromschienen – Produktverbesserungen über eigene Forschung und Entwicklung
16.06.2015Nr. 200/15 - 16.06.2015 - Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus
Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph hat sich heute in Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen) bei der Vibitech GmbH über die geplanten Unternehmensaktivitäten informiert. Der Betrieb fertigt Stromschienensysteme für den Niederspannungs- und Mittelspannungsbereich, die beispielsweise als Verbindung von Transformatoren und Schaltanlagen eingesetzt werden.
„Hochspezialisiert in der Produktion von gießharzisolierten Stromschienen, hat sich die Vibitech in Stralsund zu einem modernen Anbieter für den Bau- und Industriebereich entwickelt. Neun Mitarbeiter fertigen am Standort Systemkomponenten, die in stark energieabhängigen Bauwerken wie Hochhäusern, Kliniken, Flughäfen, Bahnhöfen, Rechenzentren oder Messehallen gebraucht werden“, sagte Rudolph.
Unternehmen forscht und entwickelt zur Verbesserung von Produkteigenschaften
Die Vibitech GmbH produziert nach eigenen Angaben als derzeit einziges deutsches Unternehmen in Epoxid-Gießharz gegossene Niederspannungs-Stromschienen der Klasse IP68 (630 bis 6.300 Ampere). Das besonders sichere Schutzgehäuse erfüllt hohe Ansprüche im Energietransport, auch bei extremen Umgebungsbedingungen. Die metallgekapselten Schienen enthalten Kupfer- oder Aluminiumleiter und sind ein Ergebnis eigener Forschungen.
„Es ist gut, wenn Unternehmen wie die Vibitech weitsichtig planen und in die Verbesserung der Produkteigenschaften durch Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten investieren. Das sichert langfristig wissensbasierte Arbeitsplätze. Wir brauchen in Mecklenburg-Vorpommern mehr Entwicklungen marktfähiger Produkte, die auch bei uns produziert werden. Damit die Unternehmen im Land künftig schneller und unbürokratischer eigene Forschungs- und Entwicklungsprojekte initiieren können, haben wir mit entsprechenden Richtlinien die Weichen neu gestellt“, erläuterte Rudolph.
Wirtschaftsministerium unterstützt Unternehmen über die Richtlinie zu Forschung, Entwicklung und Innovation 2014 bis 2020
Über die „Richtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation 2014 bis 2020“ können Mittel für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben einzelner Unternehmen oder für Projekte im Verbund mit wissenschaftlichen Einrichtungen eingesetzt werden. Auch für Durchführbarkeitsstudien zur Potential-Analyse eines Vorhabens, Anmeldungen von Schutzrechten oder Innovationsberatungsdienste ist eine Unterstützung möglich. Dafür stehen 168 Millionen Euro aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) zur Verfügung. Die Richtlinie steht zum Herunterladen auf der Internetseite www.wm.mv-regierung.de (rechte Seite – Kasten – Neue Richtlinie erlassen) bereit.