Evaluierung des Vergabegesetzes im Landtag vorgelegt

Glawe: Gesetz leistet einen positiven Beitrag zur Rechtssicherheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

22.04.2015

Nr. 117/15 - 22.04.2015 - Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus

 

Wirtschaftsminister Harry Glawe hat heute im Landtag die Ergebnisse der Evaluierung des Vergabegesetzes vorgelegt. 2012 wurde das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern um eine Mindestlohnregelung ergänzt. Der Landtag hatte die Landesregierung aufgefordert, das Vergabegesetz zu evaluieren. Gegenstand der Untersuchung sollten wirtschaftliche und administrative Aspekte sein.

„Die mit Einführung des Vergabegesetzes befürchteten negativen Auswirkungen sind nicht eingetreten. Das Gesetz leistet einen positiven Beitrag zur Rechtssicherheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Ebenso zur Erreichung der verfolgten wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele“, sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe am Mittwoch in Schwerin. Das Wirtschaftsministerium hatte die Wegweiser GmbH in Berlin mit der Durchführung der Evaluierung beauftragt.

Aufgrund des Umstellungsaufwandes ist es zwar zu einer Steigerung von Bürokratiekosten gekommen. Auch die Bearbeitungsdauer hat sich deshalb erhöht. „Spürbar ist auch eine höhere Zahl von Rückfragen der Unternehmen. Es ist aber nicht zu einem dauerhaften Mehraufwand gekommen“, so Glawe weiter. Deshalb sind bei den Vergabestellen auch keine zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt worden.

Die Bieter- und Auftragnehmerstruktur wurde von Vergabestellen und Unternehmen weit überwiegend als gleichbleibend eingeschätzt. Überwiegend haben Vergabestellen und Firmen auch gleichbleibende Angebotspreise festgestellt. Nur ein Teil der Vergabestellen und Unternehmen hat nach Einführung des Mindestlohns eine Preiserhöhung wahrgenommen. Ursächlich dafür war aber nicht vorrangig der Mindestlohn. „Vorrangige Gründe waren die Entwicklung der Inflationsrate und der allgemeinen Lohnkosten. Hinzu kamen höhere Umweltanforderungen und die Wahl des jeweiligen Vergabeverfahrens“, sagte Glawe.

Die Mehrheit der Unternehmen verzeichnet einen steigenden Preisdruck bei öffentlichen Aufträgen. Dies ging mit der Wahrnehmung einher, dass die Zahl der öffentlichen Aufträge nach Einführung des Vergabegesetzes rückläufig war. Steigende Kosten konnten nur bedingt an die öffentlichen Auftraggeber weitergegeben werden. Ein ursächlicher Zusammenhang lässt sich daraus allerdings nicht herleiten. Vielmehr ist hier an Haushaltszwänge und auch an einen gesunkenen Bedarf der öffentlichen Hand zu denken.

Anders als das Land sind die Kommunen grundsätzlich nicht verpflichtet, die Zahlung von Mindestlohn zu verlangen, sie dürfen es aber. Von dieser Option hat die Mehrheit der Kommunen Gebrauch gemacht. Das ist angesichts der kommunalen Haushaltslage eine durchaus bemerkenswerte Tatsache.

Die Wegweiser GmbH empfiehlt eine behutsame Weiterentwicklung des Vergabegesetzes. Sie betreffen etwa die Zukunft des vergaberechtlichen Mindestlohns. „Auch geht es um Bagatellgrenzen. Bei geringen Auftragsvolumina besteht möglicherweise kein angemessenes Verhältnis von Nutzen und Aufwand. Die Landesregierung wird sich mit allen Vorschlägen intensiv auseinandersetzen. Dazu besteht schon deshalb Veranlassung, weil der Bund inzwischen einen flächendeckenden Mindestlohn eingeführt hat. Es stellt sich deshalb die Frage nach Notwendigkeit und Gestalt einer Landesregelung“, betonte Glawe.

Methodik der Erhebung

Die Evaluierung des VgG M-V erfolgte in mehreren Schritten. Dies beinhaltete zunächst die Projektcharakterisierung, das Projektmonitoring sowie die Organisation und Ausrichtung eines Auftaktworkshops mit der Absicht, eine konkrete inhaltliche Grundlage und Zielstellung für die weiteren Projektabschnitte der Evaluierung zu erarbeiten. In einem weiteren Schritt wurde ein Fragebogen mit überwiegend geschlossenen Antwortmöglichkeiten entwickelt. Analog hierzu wurden die Unternehmen hinsichtlich der Auswirkungen des VgG M-V mittels eines Onlinefragebogens befragt.

Insgesamt liegen Ergebnisse von 180 Vergabestellen des Landes und der Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns sowie von 155 Unternehmen vor. Die Rücklaufquote beträgt bei den Vergabestellen des Landes und der Kommunen insgesamt 62,8 Prozent und ist damit als überdurchschnittlich und repräsentativ zu bewerten. Auch die Angaben der Unternehmen sind laut Wegweiser GmbH hinreichend repräsentativ. An dem Projekt haben neben Mitarbeitern des Ministeriums auch Vertreter von Interessenverbänden, Bietern und Vergabestellen mitgearbeitet.

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, die im Fokus des Evaluierungsauftrags standen, beteiligten sich an der Befragung. Bereits parallel zur quantitativen Befragung der Unternehmen wurden Expertenworkshops und -interviews mit ausgewählten Vergabestellen geführt, um die Ergebnisse der quantitativen Erhebung gezielt zu spiegeln und entsprechend einordnen zu können. Im Anschluss daran wurden gleichermaßen Interviews mit Vertretern von Unternehmen und Interessenverbänden geführt. Insgesamt fanden 17 Experteninterviews bzw. -workshops statt.

Die Evaluierung ist auf den Internetseiten des Landtags zum Download bereit: www.landtag-mv.de unter: Mediathek - Parlamentsdokumente: Drucksache 6/3887.