Bereich Zeitraum wählen Zukunftstechnologien im Handwerk – Digitalisierung ist Wachstumstreiber Glawe: Mehr Mut in den Betrieben, digitale Technologien umzusetzen
03.12.2018Zukunftstechnologien im Handwerk hat Wirtschaftsminister Harry Glawe am Montag in Lauterbach (Insel Rügen) mit dem Vorstand der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern diskutiert. „Die Digitalisierung wird immer mehr zum zentralen Wachstumstreiber in allen Bereichen der Wirtschaft. Das gilt auch für das Handwerk. Während große Unternehmen häufig schon Produktionsketten digitalisieren und vernetzten, sind es insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen, die bislang zurückhaltend sind, digitale Technologien einzusetzen. Hier wünsche ich mir etwas mehr Mut bei den Betrieben. Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Unternehmen auf dem Weg“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.
Fachkräftesicherung im Zuge der Digitalisierung
„Für die Unternehmen stellt die Fachkräftesicherung eine große Herausforderung dar. Der durch den demografischen Strukturwandel ohnehin schon vorhandene Fachkräftemangel verstetigt sich durch die Digitalisierung. Da sich Branchen und Berufsbilder wandeln, sind am Arbeitsmarkt zukünftig neue und andere Kompetenzen gefragt. Hier gibt es Möglichkeiten, die Mitarbeiter darauf vorzubereiten“, sagte Glawe und verwies auf die Qualifizierungsrichtlinie. Unternehmen können die Förderung in Form von Bildungsschecks für branchenübergreifende und branchenspezifische Fortbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten erhalten (Förderung 50 Prozent beziehungsweise 75 Prozent, maximal 500 Euro pro Bildungsscheck oder 3.000 Euro bei abschlussorientierten Bildungsschecks). Die Förderung erfolgt aus dem „Europäischen Sozialfonds“ (ESF). Seit Beginn der aktuellen ESF-Förderperiode (2014 bis 2020) wurden bisher rund 1.800 Anträge mit insgesamt rund 12.500 Bildungsschecks (Stand 31.10.2018) ausgegeben.
Passgenaue Qualifizierung in Unternehmen
Darüber hinaus können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit überregionalem Absatz für sogenannte unternehmensspezifische Maßnahmen (Projekte) eine 50-prozentige Förderung für die Kompetenzfeststellung der Beschäftigten (Beratung), die Analyse des Qualifizierungsbedarfs der Arbeitsplätze in dem Unternehmen (Beratung) oder für die berufliche Qualifizierung ihrer Beschäftigten (Schulung) erhalten, wenn ein externer Dienstleister beauftragt wird (maximal 100.000 Euro). „So ist eine genau auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnittene Qualifizierung möglich“, betonte Glawe.
Die Förderung von unternehmensspezifischen Maßnahmen wurde seit Ende 2017 von 13 Unternehmen für insgesamt rund 650 Mitarbeiter beantragt. Wirtschaftsminister Glawe verdeutlichte die Fördermöglichkeiten am Beispiel der Baubranche - über die Bildungsschecks können die Unternehmen der Bauwirtschaft zum einen Förderungen zu branchenübergreifenden Inhalten erhalten (EDV, Sprachen, Ausbildereignungsprüfungen usw.). Zum anderen sind Weiterbildungen auch für Baumaschinenbedienberechtigungen oder Spezialmaschinenführer (z. B. zum geprüften Turmdrehkranführer), im Bereich Fahr- und Präzisionstraining (z. B. Gefahr- und Schwertransport) oder unter anderem in den Bereichen Bauvertragsrecht, Baukalkulation, Weiterbildung zum Vorarbeiter möglich.
Wirtschaftsministerium erleichtert Neueinstellung von technischen Hochschulabsolventen in Unternehmen
Um die Innovationsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen, können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zudem Personalkostenzuschüsse erhalten. Bei der Einstellung von zusätzlichem Personal mit Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung werden für 24 Monate Personalkostenzuschüsse in Höhe von bis zu 50 Prozent ausgereicht (im 1. Jahr ist die Förderung auf 30.000 Euro, im 2. Jahr auf 15.000 Euro begrenzt). Seit Mitte August 2018 haben 29 Unternehmen Anträge dazu gestellt. „Entscheidend ist, dass es sich um eine Ersteinstellung handelt oder der Hochschulabschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Damit wollen wir den Handwerksbetrieben die Entscheidung für die Besetzung eines Arbeitsplatzes erleichtern“, sagte Glawe.
Förderung von Prozessinnovationen und von Investitionen in Folge von Prozessinnovationen
Wenn Unternehmen ihre Produktionsprozesse analysieren, „digitale“ Prozesse (=Prozessinnovationen) erarbeiten und in Pilotprojekten umsetzen wollen, unterstützt das Wirtschaftsministerium Betriebe der gewerblichen Wirtschaft. Förderfähig ist die Inanspruchnahme externen Sachverstands (bis zu 50 Prozent bei kleinen und mittleren Unternehmen, große Unternehmen mit bis zu 15 Prozent, max. 200.000 Euro). Zukünftig ist geplant, auch Investitionen zu unterstützen, die der Umsetzung von vorher durchgeführten Prozessinnovationen dienen. Dazu erhalten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal 100.000 Euro. „Das gilt beispielsweise für Maschinen, Anlagen und Automatisierungstechnik wie Sensorik oder Datenübertragungstechnik. Hier sehe ich gute Möglichkeiten für das Handwerk, Digitalisierungsstrategien mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums umzusetzen“, sagte Glawe abschließend.
Informationen zum Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern sind bei den Handwerkskammern derzeit über 20.200 Betriebe verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen und 5.061 Lehrlinge. Es wird ein jährlicher Umsatz in Höhe von neun Milliarden Euro erwirtschaftet. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden.